Waldbrandschutzverordnung wieder in Kraft
Auf Grund entsprechender Trockenheit in den Wäldern hat die BH Ried im Innkreis mit 10. März 2025 wieder eine Waldbrandschutzverordnung in Kraft gesetzt.
Aus diesem Grund ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Größe des Feuers, die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Verordnung gilt vorerst bis zum 31. Oktober 2025.